Erneut Geflügelpest bei Wildvögeln in Berlin nachgewiesen

In Berlin sind erneut zwei Fälle der hoch pathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Habicht aus Treptow-Köpenick und einen Wanderfalken aus Steglitz-Zehlendorf. Der Habicht wurde zuvor in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin behandelt. Der Bestätigungsnachweis des hoch pathogenen Virussubtyps H5N1 erfolgte am Donnerstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in diesem Sommer mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden.

In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel und Anfang des Jahres bei Wildvögeln (einem Schwan und drei Möwen) auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin davor auch im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel).

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten waren ebenfalls betroffen.

Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest

Das teilte die Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit: