2G-Regelung für Zoo, Tierpark und Aquarium | Tierhäuser bleiben geöffnet

Sicherer Besuch bei Tiger, Giraffe und Co.

Angesichts steigendender Covid-19-Neuinfektionen wird die 2G-Regelung in Berlin ausgeweitet. Als Folge dessen setzen die Zoologischen Gärten Berlin ab dem heutigen 15. November 2021 die 2G-Regel für ihre Einrichtungen um.

Ab heute muss an den Haupteingängen entweder der Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder eine Bescheinigung einer Covid-Genesung vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Besucher*innen mit einer Ausnahmebestätigung sind davon ausgenommen und können die Zoologischen Einrichtungen mit entsprechenden Nachweisen besuchen.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen kann ein großer Teil der Tierhäuser im Zoo und Tierpark weiterhin besucht werden, auch das gastronomische Angebot bleibt geöffnet. In den Außenbereichen besteht keine generelle Mundschutzpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin empfohlen. In allen geschlossen Räumen – in den Tierhäusern und dem Aquarium sowie in der Gastronomie – ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes jedoch vorgeschrieben. Weitere Informationen und eine Übersicht der jeweils aktuell geltenden Corona-Vorkehrungen in Zoo, Tierpark und Aquarium Berlin finden Sie unter www.zoo-berlin.de/corona bzw. www.tierpark-berlin.de/corona