3G im Nahverkehr: BVG führt Vertragsstrafe ein

Wer bei einer 3G-Kontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) keinen gültigen Nachweis vorzeigen kann, muss künftig mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro rechnen. Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen passt seine Nutzungsordnung am Montag, den 13. Dezember 2021, dahingehend an. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel kann dann vom geschulten Sicherheits- und Kontrollpersonal der BVG ebenso mit einer Vertragsstrafe geahndet werden wie bisher bereits Verstöße gegen die Maskenpflicht. Wer weder Maske trägt noch einen 3G-Nachweis hat, riskiert somit Vertragsstrafen in Höhe von insgesamt 100 Euro. Diese Vertragsstrafen sind zu unterscheiden von behördlichen Bußgeldern, die von Polizei und Ordnungsämtern zusätzlich verhängt werden können.

Seit Mittwoch, den 24. November 2021 gilt deutschlandweit in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs die 3G-Regel. Die Mitfahrt ist nur Personen erlaubt, die nachweislich gegen das Corona-Virus geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Die Nachweise müssen entsprechend bei Kontrollen vorgelegt werden. Seit diesem Mittwoch, den 8. Dezember 2021, gilt die 3G-Regel in Berlin zudem auf Bahnsteigen und Fährterminals. Die BVG kontrolliert die Einhaltung der Regel seit ihrer Einführung in anlassbezogenen Stichproben sowie bei täglichen Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei. Bisher konnten bei den Kontrollen im Schnitt rund 95 Prozent der Fahrgäste einen gültigen Nachweis vorzeigen.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Die neuen 3G-Regeln wurden von den allermeisten Fahrgästen schnell und problemlos angenommen. Wie schon seit vielen Monaten bei der Maskenpflicht gibt es eine erfreulich hohe Quote derer, die sich an die in diesen schwierigen Zeiten wichtigen Regeln halten. Wir informieren seit Einführung der 3G-Regel breitflächig und fortlaufend und kontrollieren die Einhaltung täglich mit unserem Sicherheits- und Kontrollpersonal und zusammen mit der Polizei. Mit der mit dem Berliner Senat abgestimmten Vertragsstrafe verdeutlichen wir, wie wichtig uns die Einhaltung der 3G-Regel im Sinne der großen Mehrheit der verantwortungsvollen Fahrgäste ist.“

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) waren im Juli 2020 das erste deutsche Nahverkehrsunternehmen, das eine Vertragsstrafe bei Verstößen gegen die Maskenpflicht einführte. Seitdem wurde diese Strafe vom Sicherheitspersonal der BVG über 16.000 Mal verhängt, hinzu kommen zahlreiche Hinweise, Ermahnungen oder auch schriftliche Betretungsverbote. Die „Maskenquote“ liegt seit Monaten täglich im Bereich von 97 bis 99 Prozent.

Quelle: BVG