Einschränkung beim 49-Euro-Ticket:

21.08.2023 Im Wortlaut heißt es dazu jetzt bei der Deutschen Bahn:

Reisende mit einem Deutschlandticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges ab sofort immer eine separate Fahrkarte kaufen und bekommen den Ticketpreis auch bei einer Verspätung oder einem Zugausfall nicht erstattet. Das betrifft ICE-Züge, IC- und EC-Bahnen. Der Nahverkehr kann natürlich weiterhin im ganzen Land mit dem Deutschlandticket genutzt werden.

Im Fall einer verspäteten Ankunft am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten haben Fahrgäste, die mit dem Deutschland-Ticket unterwegs sind, pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro, informiert die Deutsche Bahn. Da Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden, können Verspätungsfälle gesammelt eingereicht werden. Bis zu 25 Prozent des Deutschlandticket-Preises können insgesamt erstattet werden.  gm