Taschenkontrollen im Supermarkt sind nicht erlaubt:
Wussten Sie dass…
Laut der Verbraucherzentrale ist aber nicht alles erlaubt. Dazu zählen beispielsweise auch Taschenkontrollen.
Durch Ladendiebe verliert der Einzelhandel jährlich Millionen .
Aktuell machen Klaubanden dem Einzelhandel das Leben schwer. Ein bestimmtes Produkt lassen Supermärkte sogar teilweise ganz verschwinden. Viele Unternehmen greifen deshalb zu verschiedenen Methoden, um Diebstähle vorzubeugen. Das bedeutet, dass ein Blick in die Tasche – ohne konkreten Verdacht auf Diebstahl – einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Doch wer seine eigene Tasche in den Supermarkt mitbringt, könnte trotzdem rechtliche Schwierigkeiten bekommen. gm