Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 07. November 2025 Neues Pfandsystem in Polen

Was Verbraucher:innen wissen sollten ­

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt in Polen ein neues Pfandsystem für viele Getränkeverpackungen. Für Verbraucher:innen, die regelmäßig im Nachbarland einkaufen oder dort Urlaub machen, lohnt sich deswegen ein genauer Blick auf die neuen Regeln. Das Pfandsystem soll Recycling vereinfachen und Müll vermeiden. Wer die Pfandkennzeichnungen kennt, spart Geld und vermeidet Verwirrung an der Kasse.


Auf neues Pfandlogo „KAUCJA“ achten.
Ähnlich wie in Deutschland wird in Polen nun auf bestimmte Getränkeverpackungen ein Pfand erhoben. „Wer auf der anderen Seite der Oder einkauft, sollte auf das neue Pfandlogo ‚KAUCJA‘ achten, um extra Kosten zu vermeiden“, erklärt Karolina Wróblewska von der Verbraucherzentrale Brandenburg und ergänzt: „Für Verbraucher:innen ist das neue System transparent: Sie erkennen an dem Logo sofort, welche Getränke pfandpflichtig sind und anhand des Aufdrucks ‚0,50 Zł‘ oder ‚1 Zł‘, wie viel sie zurückerhalten.“ Die Pfandpflicht betrifft vor allem Einweg-Kunststoffflaschen bis 3 Liter sowie Getränkedosen bis 1 Liter. Hier beträgt das Pfand 0,50 Złoty (ungefähr 12 Cent). Mehrweg-Glasflaschen bis 1,5 Liter sind mit 1,00 Złoty (etwa 23-24 Cent) belegt. Nicht pfandpflichtig sind Verpackungen für Milch, Joghurt, andere Milchprodukte und Einweg-Glasflaschen.

Rückgabe: ohne Bon, aber mit Etikett
Verkaufsstellen ab 200 m², die Getränke in Pfandverpackungen anbieten, müssen diese zurücknehmen. Dies kann entweder über Rückgabeautomaten (auf polnisch „Butelkomat“) oder manuell an Sammelstellen erfolgen. Kleinere Läden sind dazu nicht verpflichtet, können sich aber freiwillig beteiligen. Zudem soll jede Gemeinde mindestens eine Rückgabestelle einrichten. „Die Rückgabe erfolgt ohne Kassenzettel. Die Flaschen und Dosen müssen leer, unbeschädigt und mit Etikett sein“, so Karolina Wróblewska. Wichtig: In Polen gekaufte Pfandflaschen oder -dosen können Verbraucher:innen in Deutschland nicht zurückgegeben.

Übergangszeit bis Ende 2025
Die Umstellung erfolgt schrittweise. Märkte dürfen alte Bestände ohne Pfandkennzeichnung noch bis 31. Dezember 2025 verkaufen. In dieser Übergangszeit sind sowohl neue, gekennzeichnete als auch alte Verpackungen im Umlauf. „Aktuell lohnt sich daher ein genauer Blick auf das Etikett. Denn nur Verpackungen mit Pfandlogo können Verbraucher:innen später zurückgeben“, erklärt Karolina Wróblewska. Das neue polnische System ist Teil der EU weiten Strategie zur Abfallvermeidung.

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