Ratgeber:

Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StV0)

Das Parken am abgesenkten Bordstein vor der Grundstückseinfahrt ist immer verboten. Das regelt der Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StV0). Ein Verstoß kostet mindestens  zehn  Euro  und beim Behindern anderer Verkehrsteilnehmer sogar 30 Euro. Hiermit soll die Zufahrtsberechtigung der  Anlieger geschützt werden. Ausfahrt deshalb immer freihalten.gm