Aktuelles:
Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung.
Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg fest und wies damit Klagen ab. Kläger hatten sich gegen den Beitrag gewehrt, weil sie die öffentlich -rechtlichen Berichterstattung Rundfunks (ÖRR) für unausgewogen und einseitig halten..
Das ÖRA-Angebot sei viel fältig und für jeden etwas dabei, befand der VGH.gm
