Aktuelles:

Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht   gegen  die  Verfassung.

Das  stellte der   Verwaltungsgerichtshof (VGH)  Baden-Württemberg fest und wies damit  Klagen  ab. Kläger  hatten sich gegen den Beitrag gewehrt, weil sie die   öffentlich -rechtlichen  Berichterstattung  Rundfunks (ÖRR)  für unausgewogen und einseitig halten..      

 Das     ÖRA-Angebot sei viel  fältig und für jeden etwas   dabei, befand  der   VGH.gm