Aktuelles:

 Waren  aus  Nicht-EU-Ländern  werden, mit pauschaler Zollgebühr berechnet.     

Ab 1. Juli 26 müssen Sendungen auf einem Warenwert unter 150 Euro, eine pauschale  Zollgebühr in Höhe von drei Euro pro Warenkategorie zusätzlich zur  Einfuhrumsatzsteuer  erhoben.

Betroffen sind dabei alle Bestellungen aus  sogenannten Drittländern  wie  beispielsweise den USA oder  auch aus  China. gm