Aktuelles:
Waren aus Nicht-EU-Ländern werden, mit pauschaler Zollgebühr berechnet.
Ab 1. Juli 26 müssen Sendungen auf einem Warenwert unter 150 Euro, eine pauschale Zollgebühr in Höhe von drei Euro pro Warenkategorie zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Betroffen sind dabei alle Bestellungen aus sogenannten Drittländern wie beispielsweise den USA oder auch aus China. gm
