Entscheidung zu mehr Gerechtigkeit

 Vor der Abstimmung am 19. Mai 2017 im Plenum des Bundesrates hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke dafür geworben, der von Brandenburg im vergangenen Jahr gestarteten Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer zuzustimmen. Zuvor hatte bereits der Finanzausschuß des Bundesrates am 23. Februar die Annahme des

Christian Goerke Foto: Kathteen Friedrich

Entschließungsantrags empfohlen. Ziel der Initiative ist es, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich anonym und abgeltend mit 25 Prozent besteuert, es sei denn der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der normale tarifliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke betonte, dass es nicht ausreiche, im aktuellen Bundestagswahlkampf die Abschaffung der Abgeltungsteuer zu fordern. „Die Länder haben am Freitag die Möglichkeit, etwas ganz Konkretes für mehr Gerechtigkeit in der Bundesrepublik zu unternehmen. Diese Chance dürfen wir nicht verstreichen lassen. Ich fordere alle Länder auf, der längst überfälligen Abschaffung der Abgeltungsteuer zuzustimmen“, appellierte Görke.

Der Finanzminister betonte, dass die Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten bevorzugt, indem der Steuersatz auf 25 Prozent begrenzt wird. Es bedürfe keiner Privilegierung von Besserverdienenden mit großen Vermögen und hohen Einkünften. „Die Privilegierung von Kapitaleinkünften hat gerade nicht zu der erhofften Steigerung der Steuerehrlichkeit geführt. Sie hat gerade nicht dazu geführt, dass die Verlagerung von Kapitalvermögen ins Ausland verhindert wurde. Die Formel 25 Prozent von x ist besser als 45 Prozent von nix führte im Ergebnis leider allzu oft doch nur zu 0 Prozent von nix“, hob Brandenburgs Finanzminister mit Blick auf den früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hervor.

Nicht ein geringerer Steuersatz, sondern allein ein hohen Entdeckungsrisiko sei erfolgversprechend im Kampf gegen Steuerhinterziehung, sagte Görke. Gerade die diversen Steuerdatenankäufe in der Vergangenheit hätten zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt. „Seit diesem Jahr werden zudem nach und nach mit den USA und über weiteren 100 Staaten und Gebieten Daten über Kontoinformationen und ausländische Einkünfte ausgetauscht. Noch im Jahr 2017 werden die Voraussetzungen für ein Transparenzregister gegen Briefkastenfirmen geschaffen. Mit solchen Maßnahmen steigt das Entdeckungsrisiko weiter“, sagte Görke.

„Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, warum der Staat und damit die Allgemeinheit weiter darauf verzichten sollten, angemessen an den Vermögensmehrungen zu partizipieren. Und schließlich ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auch bei Kapitaleinkünften ein Signal zur Stärkung der Akzeptanz und Steuermoral der Bezieherinnen und Bezieher anderer Einkünfte, die seit je her den vollen, aber gerechten Teil auf ihr zu versteuerndes Einkommen entrichten“.

Völlig falsch ist dagegen das Signal, das Minister Schäuble mit seinem jüngsten Vorschlag, die Abgeltungsteuer nur auf Zinseinkünfte, aber nicht auf Dividenden abzuschaffen, sendet. Das würde aber dazu führen, dass de facto die Abgeltungsteuer für mehr als drei Viertel aller Kapitaleinkünfte erhalten bliebe“, sagte Görke.

In diesem Zusammenhang werde oft das Argument vorgetragen, dass Unternehmen für ihre Gewinne schon Körperschaft- und Gewerbesteuer entrichtet haben und Dividenden damit schon einmal besteuert wurden. Aber das sei schlicht irreführend, denn für die Frage der gerechten Besteuerung von Einkünften sei nicht der Steuersatz von Unternehmensgewinnen, sondern ausschließlich der Steuersatz der Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Und hier dürften Kapitalanleger etwa nicht gegenüber Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bevorzugt werden. Finanzminister Görke sagte weiter: „Im übrigen möchte ich mir gar nicht erst ausmalen, welche Umgehungsmodelle dann wieder entwickelt werden, um letztlich doch noch in vollem Umfang mit den Kapitalerträgen in den Genuss des privilegierten abgeltenden Steuerabzug zu kommen. Uns hilft allein die vollständige Abkehr vom System der Abgeltungsteuer2.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.