Ab 1. Mai verbietet die BVG E-Roller
Ab 1. Mai ist die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen verboten.. Auch für die U-Bahnhöfe gilt das Verbot. Grund: Das Brandrisiko sei bei den Rollern hoch. In brandschutztechnischen Gutachten wurde die Sicherheit der verwendeten Lithium-Ionen-Äkkus bemängelt. gm