Ab 1. Mai verbietet  die BVG E-Roller

Ab 1. Mai  ist die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen verboten.. Auch für die U-Bahnhöfe gilt das Verbot.  Grund: Das Brandrisiko sei bei den Rollern hoch.  In brandschutztechnischen Gutachten wurde die Si­cherheit der verwendeten Lithium-Ionen-Äkkus be­mängelt. gm