Änderung der EU-MRV-Verordnung

Seit dem 1. Januar 2018 müssen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl ab 5.000 ihre CO2-Emissionen, ihren Kraftstoffverbrauch, die zurückgelegte Entfernung, ihre auf See verbrachte Zeit und andere  Parameter überwachen und melden. Parallel dazu besteht seit 2019 ein Datensammelsystem der International Maritime Organization (IMO).

Die Daten zeigen, dass im Jahr 2018 von 10.800 Schiffen, die unter die EU-MRV-Verordnung fallen, mehr als 130 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen wurden. Das ist mehr als die jährlichen CO2-Emissionen Belgiens.

Die Europäische Kommission will mit der Änderung der EU-MRV-Verordnung die Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen in der EU teilweise an das globale Datenerhebungssysstem der IMO anpassen, um den betroffenen Betrieben die Arbeit zu erleichtern.

Die internationale Seeschifffahrt verursacht mehr Treibhausgasemissionen als jedes EU-Mitglliedsland für sich allein. Sie ist für zwei bis drei Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Laut IMO werden die von Schiffen weltweit verursachten Emissionen zwischen den Jahren 2012 und 2050 um 50 bis 250 Prozent zunehmen. Innerhalb der  EU rechnet die EU-Kommission mit einer Zunahme von 86 Prozent gegenüber dem Jahr  1990. Um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen muß auch der Schifffahrtssektor seinen Anteil zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Die Berichterstatterin für die EU-MRV-Verordnung Jutta Paulus (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt daher mehrere Maßnahmen vor um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten und die Seeschifffahrtsemissionen im Europäischen Wirtschaftsraum zu senken. Dazu gehören die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Seeschifffahrt, die Schaffung eines Innovationsfonds für die Seeschifffahrt mit dem klimafreundliche Maßnahmen in der Seeschifffahrt finanziert werden sowie emissionsfreie Häfen durch das Abstellen der Motoren und die Nutzung von Landstrom. 

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press