Änderungen ab Januar 2025:
Diese Neuerungen sollten Verbraucher beachten
Mindestlohn und Minijob-Grenze: Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat.
Grundfreibetrag und Wohngeld: Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, erhöht sich auf 12.084 Euro im Jahr 2025. Das Wohngeld steigt um 15 Prozent, was für etwa 1,9 Millionen Haushalte eine durchschnittliche Erhöhung von 30 Euro pro Monat bedeutet.
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien profitieren ebenfalls: Das Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Monat pro Kind, der steuerliche Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro. Eltern können mit 5 Tipps ab 2005 zusätzlich beim Elterngeld profitieren..
Neuerungen in Gesundheit und Pflege
Elektronische Patientenakte (ePA): Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte eingeführt.. Sie soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten digitalisieren und für bessere Vernetzung sorgen. Zunächst wird die ePA in Modellregionen getestet, bevor sie ab März deutschlandweit verfügbar ist.
Pflegeleistungen und Beiträge: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte. Gleichzeitig erhöhen sich die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Ein flexibler Jahresbetrag von 3.539 Euro kann ab Juli für Kurzzeit- und Ersatzpflege genutzt werden.
Neuerungen für Umwelt und Verkehr
CO₂-Preis und Energiekosten: Der CO₂-Preis wird auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Das hat natürlich wieder Auswirkungen auf die Spritpreise. Experten gehen davon aus, dass sich der Preis für einen Liter Benzin um 4,3 Cent und für Diesel um 4,7 Cent erhöhen wird. Dies verteuert Benzin, Diesel und Heizöl. Ziel ist es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken.
Deutschlandticket: Das beliebte Deutschlandticket bleibt erhalten. Allerdings kostet es ab Januar 58 Euro statt bisher 49 Euro pro Monat.
Neuerungen in Post und Logistik
Briefe und Pakete: Ab Januar 2025 wird die Zustellung langsamer: Briefe müssen erst nach drei Werktagen ankommen, statt wie bisher nach zwei. Gleichzeitig steigen die Preise: Ein Standardbrief kostet 95 Cent, eine Postkarte ebenfalls. Pakete werden je nach Größe um bis zu 50 Cent teurer.
Pakete in der Nachbarschaft: Pakete, die nicht zugestellt werden können, dürfen nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft hinterlegt werden. Weite Wege zum Abholort entfallen.
Neuerungen in Gesellschaft und Recht
Namensrecht: Ab Mai können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen. Kinder dürfen ebenfalls Doppelnamen erhalten, auch wenn die Eltern unterschiedliche Namen tragen.
Barrierefreiheit: Ab Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten oder Webseiten barrierefrei sein.
Altkleiderentsorgung: Alte Textilien dürfen nicht mehr in den Restmüll. Sie müssen über Altkleidercontainer entsorgt werden, um Recycling zu fördern.
Einheitliches Ladekabel: Ab 2025 wird USB-C als Standard für Ladekabel in der EU verpflichtend, um Elektroschrott zu reduzieren. Dabei kann das USB-Kabel noch viel mehr als Geräte nur mit Strom zu versorgen. Neue Regeln in der EU
Neuerungen in der Zahnmedizin
Amalgam-Füllungen verboten: Amalgam wird als Zahnfüllung EU-weit verboten. Stattdessen stehen Kunststoff- oder Glaszementfüllungen zur Verfügung.
Neuerungen für Rente und Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung steigen auf 8.050 Euro bzw. 5.512,50 Euro pro Monat. Dies betrifft insbesondere Gutverdiener.