Änderungen im Gesundheitsbereich

Um die schleichende  Privatisierung des Pflegerisikos zu vermeiden, fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mehr gesamtgesellschaftliche Verantwortung. „Die Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen für ihren Aufenthalt in stationären Pflegeeinrichtungen hinzuzahlen, betragen heute bereits 1.830 Euro pro Monat. Das ist den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nicht länger zuzumuten“, sagte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek.

Der vdek fordert: Die gesetzlich festgelegten Leistungsbeträge, die die Pflegebedürftigen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) je nach Pflegegrad erhalten, sollten dynamisiert, das heißt regelmäßig an die Preisentwicklung in der Pflege angepasst werden. Zudem sollten die Länder ihrer Verpflichtung zum Bau und Erhalt der Pflegeeinrichtungen nachkommen. Hier geht es im Durchschnitt um etwa 447 Euro pro Einwohner. Auch sollte es Steuerzuschüsse für die SPV geben. Bereits heute übernehmen die Pflegekassen Leistungen, die mit der Pflege der Betroffenen nichts oder nur entfernt etwas zu tun haben, wie etwa die Rentenbeiträge für Angehörige. Außerdem soll die private Pflegeversicherung sich endlich adäquat an den Kosten beteiligen – dann könnten jährlich bis zu zwei Milliarden Euro von der privaten in die soziale Pflegeversicherung fließen.

„Wegen des demografischen Wandels und den Leistungsverbesserungen in der Pflege werden die Kosten weiter steigen. Darauf müssen wir reagieren. Doch nur die Beitragssätze in der SPV immer weiter zu erhöhen, wird auf Dauer auf Grenzen der Akzeptanz stoßen“, so Klemens abschließend.

Von dem E-Health-Gesetz verspricht sich Ulrike Esner, Vorstandsvorsitzende des vdek, eine Beschleunigung im Digitalisierungsprozess. „Wir möchten, dass die elektronische Patientenakte (ePA) und medizinische Apps schnell, qualitätsgeprüft und sicher in die Versorgung kommen. Die ePA muss ab 2021 verbindlich eingeführt werden. Die Krankenkassen sollten die Inhalte der ePA festlegen, die Kassenärzte die medizinischen Details. Zudem möchten die Ersatzkassen die Gesundheits-Apps, die sich bereits im Rahmen von Satzungsleistungen bewährt haben, in die Regelversorgung aufnehmen.

Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Sie ist in vielen europäischen Ländern längst eine Selbstverständlichkeit. Die TK und die DAK-Gesundheit sind bekanntlich bereits mit eigenen Gesundheitsakten am Markt. Arztbriefe, Medikationspläne, aber auch Röntgenbilder und Laborbefunde können in die elektronische Patientenakte auf Wunsch des Versicherten aufgenommen werden. Mit der Einführung der Patientenakte werden medizinische Informationen umfangreicher und schneller zur Verfügung stehen als bisher.

Priorität hat für die Ersatzkassen hat die geplante Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen – Morbi-RSA, weil die Änderungen noch in den Haushaltsplanungen der Krankenkassen für das kommende Jahr 2020 berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund muss das Gesetz dazu bis Herbst 2019 beschlossen sein. Dabei sollte eine Regionalkomponente eingeführt werden, die neben geschlechts- und krankheitsbedingten Unterschieden in der Versichertenstruktur auch regionale Unterschiede berücksichtigt.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.