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Der frühere Bundeskanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro:

Foto: (C) Günter Meißner

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Gerhard Schröder (SPD) hat keinen Anspruch auf sein früheres Büro mit Personal im Bundestag. Es wies die Klage gegen die Bundesrepublik zurück und bestätigte die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2003. gm