Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz

Am 4. März 2020 findet die öffentliche Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz  im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Axel Gedaschko. Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, erklärte:

  „Die Wohnungswirtschaft steht in den nächsten Jahren vor vielfältigen Aufgaben: Neubau, energetische Modernisierung und Treibhausgasminderung, altersgerechter Umbau, Instandsetzung und eine Sanierungswelle speziell in den neuen Bundesländern, Quartiersentwicklung und Stadtumbau und auch die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung. All diese Aufgaben gilt es zu bewältigen, ohne die Mieter oder die Wohnungsunternehmen zu überfordern.

Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gute Grundlage für energieeffizientes und klimaschützendes Bauen und Sanieren. Es enthält erste wichtige Ansätze für eine urbane Energiewende – zum Beispiel mit der Innovationsklausel, der Stärkung lokaler Photovoltaikanlagen, der Anrechenbarkeit von Biogas aus dem Netz bei Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung oder einem Bonus bei Mitversorgung eines bestehenden Gebäudes durch ein Blockheizkraftwerk in einem Neubau. All diese Ansätze sollten früher oder später weiter ausgebaut werden, beispielsweise durch die Aufnahme synthetisch erzeugter Energieträger oder von Biomethan in Brennwertnutzung.

Um schnellere Fortschritte in Richtung der Klimaziele zu machen, müssen außerdem außerhalb des GEG weitere Bremsen gelöst werden: Dezentrale Photovoltaik-Anlagen und Mieterstrom müssen für Wohnungsunternehmen in der Praxis endlich gut anwendbar gemacht und die große Finanzierungslücke von rund 10 Mrd. Euro pro Jahr für die vermieteten Wohnungen zur Erreichung der Klimaziele durch staatliche Zuschüsse geschlossen werden. Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren generell die Indikatoren auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen umgestellt werden, auch für die Förderung.

Vertreter der Dämmstoffindustrie versuchen derzeit allerdings mit einseitigen Argumenten allein die Dämmstandards hochzutreiben: Eine Studie belege, dass die Innovationsklausel im geplanten Gebäudeenergiegesetz dazu führe, dass der CO2-Ausstoß von sanierten Quartieren um bis zu 21 Prozent höher liege, als bei der Sanierung von Einzelgebäuden, weil weniger gedämmt würde. Das entspricht so nicht den Tatsachen. 

Erstens: Die CO2-Emissionen eines Quartiers hängen vom Energiebedarf und vom Anteil erneuerbarer Energien ab, nicht nur von Dämmdicken.

Zweitens: Die Argumentation der Dämmstoffindustrie ist nicht korrekt. Die Innovationsklausel verlangt eine gemeinsame Erfüllung: Alle gemeinsam betrachteten Gebäude müssen in ihrer Gesamtheit die Anforderungen an Bestandssanierungen erfüllen, wie sie an Einzelgebäude gelten. Deshalb können weder alle Gebäude im Quartier gleichzeitig unterdurchschnittlich gedämmt sein, noch kann der Primärenergiebedarf für alle gemeinsam im Durchschnitt höher sein als bei der Sanierung eines Einzelgebäudes.

Drittens: Die Innovationsklausel ist nach Jahren des „Weiter so“ in der Effizienzpolitik – das politisch schon 2010 als ungeeignet erkannt wurde – ein Hoffnungsschimmer für neue Wege zur CO2-Minderung. Sie führt dazu, dass der kostengünstigste Weg zwischen Gebäudeeffizienz und Einbindung erneuerbarer Energien gesucht werden kann.

Fazit: Wer diesen Ansatz der Innovationsklausel ignoriert oder bekämpft, wer allein die Dämmstandards hochtreiben will und nicht auf das Gesamtsystem schaut, der treibt die Mieten hoch und hat damit kein Interesse an einer sozial gelingenden Energiewende. Der Gebäudeeinzelkampf ist seit Jahren in der Kritik. Eine gelingende Energiewende und mehr bezahlbarer Klimaschutz brauchen Quartierslösungen für Wärme, Strom und Mobilität. Die Innovationsklausel ist ein kleiner Anfang dafür.“

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press.