Berliner Katzenschutzverordnung:

Foto: gm

Mit der am 08.06.2022 in Kraft tretenden Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin

 (Katzenschutzverordnung Berlin – KatSchutzV) gelten für Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird, weitreichende Neuregelungen.

Danach darf unkastrierten Katzen ab 09.06.2022 kein unkontrollierter freier Auslauf mehr gestattet werden.


Wer eine kastrierte Katze in Berlin hält und ihr unkontrollierten Ausgang ermöglichten will, muss das Tier zuvor kennzeichnen und bei einer von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) anerkannten Registerstelle registrieren lassen.

 Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt durch die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Stadtgebiet von Berlin angetroffen, so kann der Haltungsperson von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.

Quelle:/Infos:  Tel.:  030 90 13-0

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz