Brandenburgs Finanzminister zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer

 

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke © MdF/Laurence Chaperon

 Finanzminister Görke zur Grundsteuer

Mit heutigem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Grundsteuer – die sogenannten Einheitswerte – für verfassungswidrig erklärt. Brandenburgs Finanzminister Christian Görke sagte dazu: „Mit dem Urteil bestätigen sich meine Erwartungen. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung zeichnete sich diese Entscheidung schon ab. Es ist kein Wunder, dass das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte für nicht mehr verfassungskonform erachtet. Dadurch werden die heutigen Wertverhältnisse nicht einmal im Ansatz abgebildet.“

„Das Urteil ist eine klare Kritik des höchsten Gerichts an der Untätigkeit des Bundes, der anders als die Länder leichtsinnig nichts für eine Reform der Grundsteuer unternommen hatte“, betonte Brandenburgs Finanzminister. Er forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, nun zügig einen Reformvorschlag vorzulegen. „Der Bundesfinanzminister ist gut beraten, hierfür den Reformvorschlag, auf den sich die Länder bereits 2016 verständigt hatten, aufzugreifen“, sagte Görke. Die Reform müsse zu einer praktikablen Grundsteuer führen.

Zugleich forderte Brandenburgs Finanzminister, dass die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für die Kommunen erhalten bleibt. „Jetzt muss auf der Basis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zügig die Reform der Grundsteuer umgesetzt werden. Die Grundsteuer darf nicht wegen einer Überschreitung des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens ausgesetzt werden oder gar gänzlich entfallen. Sie muss den Brandenburger Kommunen als wichtige und verlässliche Einnahmequelle erhalten bleiben“, unterstrich Görke. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 270 Millionen Euro für landesweit rund 1,3 Millionen Grundstücke sei sie ein wesentlicher Baustein der Kommunalfinanzierung in Brandenburg.

Nach dem Vorschlag der Länder sollen alle Grundstücke bundesweit nach dem gleichen Maßstab bewertet werden. Görke betonte: „Es geht nicht darum Steuern zu erhöhen. Die Grundsteuer muss nach der Reform insgesamt aufkommensneutral sein.“ Auch wenn sich im Einzelfall Belastungsverschiebungen nicht vermeiden ließen, müsse niemand Sorge haben, dass es flächendeckend zu einem Anstieg der Grundsteuer kommt. Denn die Reform diene nicht dazu Mehreinnahmen zu generieren, sondern Steuergerechtigkeit wieder herzustellen, indem wertvollere Grundstücke höher und weniger wertvolle Grundstücke niedriger besteuert würden.

Brandenburgs Finanzminister hob zudem hervor, dass die erforderliche Neubewertung aller Grundstücke zu einem erheblichen Aufwand auch in Brandenburgs Finanzämtern führen wird. „Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht diesen außergewöhnlichen Umsetzungsaufwand heute hervorgehoben hat. Es wird zu diskutieren sein, inwieweit der Bund, der durch seine Untätigkeit die derzeitige Situation herbeigeführt hat, den Ländern die Kosten dafür zu erstatten hat“, sagte Minister Görke.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.