Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer beschlossen
Pressemitteilung vom 14.03.2020 Pressemitteilung des Senats von Berlin vom 14.03.2020 Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und
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