Erweiterter Kündigungsgchutz
Ab 1, April 2020 gilt für Mieterinnen und Mieter, die durch finanzielle Einschnitte in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen sind, ein erweiterter Kündigungsschutz. Wenn sie ihrem Vermieter glaubhaft machen, dass sie durch Einkommenseinbußen infolge der Corona-Pandemie ihrer Mietzahlung nicht wie gewohnt nachkommen können, wird eine Kündigung in Bezug auf Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 ausgeschlossen. Die
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