Die Zukunft heißt Telemedizin

 In Berlin fand vom 11. bis 12. Dezember 2017 der 8. Nationale Fachkongress Telemedizin mit rund 200 Teilnehmern der Gesundheitswirtschaft statt, veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed).

 

In ganz Europa werden in Zukunft telemedizinische Dienstleistungen immer wichtiger werden. Auch in Deutschland gewinnt die Digitalisierung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung verstärkt an Bedeutung. Die älter werdende Bevölkerung im Land lässt die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen wachsen, was jedoch in ländlichen Räumen auf einen gravierenden Ärztemangel stößt. Aus diesem Grund können eventuell bestehende Versorgungslücken durch die Telemedizin ausgefüllt werden, weshalb sie in die Regelversorgung übernommen werden sollte, was bisher noch nicht der Fall ist.

 

Bisher wurde die Telemedizin nur in Teilen der medizinischen Versorgung eingesetzt, so bei Herzinfarkt- oder Diabetes-Patienten, die dadurch lückenlos überwacht werden können sowie in der Teleradiologie, dem Austausch von radiologischen Befunden. Es gilt daher, den Rückstand bei der Digitalisierung schnellstmöglich aufzuholen. Dabei spielt die Vernetzung aller Akteure bei der Einbindung telemedizinischer Anwendungen eine entscheidende Rolle für das Gelingen einer zukunftsfähigen Patientenversorgung. Doch bislang haben es viele telemedizinische Projekte schwer, den Weg in die Regelversorgung zu finden. Ein Grund dafür sind die zahlreichen, oft unüberschaubaren Verfahrensregelungen und Gesetze sowie die Überwindung technischer Schnittstellen.

 

Nach der Begrüßung der Kongressteilnehmer durch Professor Dr. med. Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen und Vorstandsvorsitzender der DGTelemed, führte Staatssekretär Lutz Stroppe vom Bundesgesundheitsministerium aus, dass die Telemedizin für eine flächendeckende Versorgung der Menschen in allen Bereichen benötigt wird. Die Zulassungskriterien sind Nutzen, Datenschutz und -sicherheit sowie Benutzerfreundlichkeit um eine gute Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

 

Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed und Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, führte aus: „Es ist an der Zeit, telemedizinischen Projekten den Weg in die Regelversorgung zu ebnen, damit Patientinnen und Patienten letztlich von einem umfassenden, digitalen Gesundheitssystem profitieren können. Die Vernetzung aller Beteiligten spielt dabei eine entscheidende Rolle für das Gelingen einer zukunftsfähigen medizinischen und pflegerischen Versorgung“.

Im Verlauf des Kongresses berichteten verschiedene Akteure über ihre Teilnahme und die Ergebnisse von Projekten im Bereich der Telemedizin. Anschließend wurde das E-Health-Gesetz diskutiert, das 2018 die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorsieht, auf der medizinische Notfalldaten sowie wichtige Vorerkrankungen gespeichert werden sollen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch ein Medikationsplan darauf gespeichert werden. Das E-Health-Gesetz stellt die Weichen für den Einstieg in die elektronische Patientenakte. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die verschiedenen IT-Übertragungssysteme miteinander kommunizieren können.

 

Eine Umfrage bei Allgemeinmedizinern hatte ergeben, dass immobile Patienten von Telemedizin profitieren würden und der Zugang zu ärztlichen Spezialisten verbessert werden könnte, denn bisher würde nur ein Bruchteil der telemedizinischen Möglichkeiten genutzt. Bedenken wurden hinsichtlich des Datenschutzes und der hohen Investitionskosten geäußert.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.