EU-Fürerschein

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert:

Nachfolgend über die wichtigsten seit dem 19.01.2013 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen.

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch den alten rosa „Lappen“ besitzt, muss bis Januar einen neuen Führerschein beantragen. Tausende Menschen in Berlin und Brandenburg haben das noch nicht getan.

Ab dem Jahr 2033 soll es in der Europäischen Union nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat geben. Ältere Menschen haben noch bis dahin Zeit für den Umtausch, wenn sie im Jahr 1952 oder früher geboren wurden und schon lange ihren Führerschein haben.

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft Anfang kommenden Jahres dagegen schon die Frist ab. Wenn ihre Fahrerlaubnis bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, haben sie nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, ihre alten Führerscheine gegen das fälschungssichere einheitliche Format umzutauschen.

Diese Fristen gelten für die verschiedenen Jahrgänge:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

– Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

– Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

– Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

– Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

– Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Auch für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gibt es Umtauschfristen, die bis zum Jahr 2033 gestaffelt sind. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums [bmvi.de].

Nach Ablauf der Frist zum Umtausch des alten Dokumentes verliere das seine Gültigkeit. Wenn danach weiterhin mit dem alten Führerschein gefahren werde, gelte das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wer nach Ablauf der Frist vergesse, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, müsse bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es dann mit alten Dokumenten zu Problemen kommen.

Quelle: bmvi