Gut zu wissen… Kosten für Rücksendung
Einst war es beim Onlineshopping der Händler, der das Porto für eventuelle Retouren übernehmen musste, zumindest dann, wenn der Wert der zurückgeschickten Waren 40 Euro überstieg. Doch seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2014 dürfen die Onlineshops die Rücksendekosten nach einem Widerruf unabhängig vom Warenwert auf die Käufer abwälzen wenn sie vor dem Einkauf über die mit einer Rücksendung verbundenen Kosten informiert haben. So richtig mitbekommen hat das aber noch nicht jeder. Ein möglicher Grund dafür: Zahllose Händler haben aus Gründen der Kundenbindung schon immer einen kostenlosen Retourenaufkleber beigelegt oder zum Ausdrucken bereitgestellt und tun dies immer noch aber eben längst nicht mehr jeder Händler.