Gut zu wissen… Kosten für Rücksendung

Einst war es beim Online­shopping der Händler, der das Porto für eventuelle Re­touren übernehmen musste, zumindest dann, wenn der Wert der zurückge­schickten Waren 40 Euro überstieg. Doch seit einer Gesetzesänderung im Som­mer 2014 dürfen die Online­shops die Rücksendekosten nach einem Widerruf unab­hängig vom Warenwert auf die Käufer abwälzen  wenn sie vor dem Einkauf über die mit einer Rücksen­dung verbundenen Kosten informiert haben. So richtig mitbekommen hat das aber noch nicht jeder. Ein mögli­cher Grund dafür: Zahllose Händler haben aus Grün­den der Kundenbindung schon immer einen kosten­losen Retourenaufkleber beigelegt oder zum Ausdru­cken bereitgestellt und tun dies immer noch  aber eben längst nicht mehr je­der Händler.