Herbstlaub und Gartenabfälle nicht im Garten verbrennen
Im Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern es fallen auch viele andere Gartenabfälle an. Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Herbstlaub und andere Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Pflanzliche Abfälle aus Gartenpflegearbeiten sollten entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. So werden Nährstoffe, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, wieder dem Garten zugeführt. Gartenabfälle können aber auch über die Biotonne entsorgt oder bei einer der Annahmestellen für Grünabfälle abgeben werden. Die so gesammelten Pflanzenabfälle werden in Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet.
Informationen über örtliche Sammelstellen erhalten die Bürger bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger.
gm