In der Alpenrepublik treten seit 1.März 2024 strengere Strafen für extreme Schnellfahrer in Kraft
Wer im Alpenland; zu schnell unterwegs ist, kann jetzt seine Karre verlieren., auch für deutsche Autofahrer. So in einer Mitteilung des ADMC der auf die verschärften Strafen im Nachbarland hinweist.
Die Wegnahme droht bei extremer Raserei: Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Auto kann an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden.
Bei 80 km/h über dem erlaubten Tempolimit in Ortschaften und 90 km/h außerorts droht der dauerhafte Entzug und die Versteigerung des Fahrzeugs.
Außer, es gehört dem Fahrer nicht – dann sei nur die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens zulässig. Hintergrund ist eine Novellierung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, von der Teile nun in Kraft treten.
In der Schweiz kann das Auto schon länger bei extremen Tempoverstößen auf Grundlage des sogenannten Rasertatbestandes eingezogen werden.
Allgemein gilt: Wer in Österreich zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte das Bußgeld möglichst umgehend bezahlen, rät der ADAC.
Denn diese Bußgelder können auch hierzulande vollstreckt werden. Fahrverbote indes gelten demnach nur in dem Land, in dem sie ausgesprochen wurden. gm