In der Alpenrepublik treten seit 1.März 2024 strengere Strafen für extreme Schnellfahrer in Kraft

Wer im Alpenland; zu schnell unterwegs ist, kann  jetzt  seine Karre verlieren., auch für deutsche Autofahrer.  So in einer Mitteilung des ADMC der auf die verschärften Strafen im Nachbarland hinweist.

Die Wegnahme droht bei ext­remer Raserei: Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen  Auto kann an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden.

Bei 80 km/h über dem erlaub­ten Tempolimit in Ortschaften und 90 km/h außerorts droht der dauerhafte Entzug und die Versteigerung des Fahrzeugs.

Außer, es gehört dem Fahrer nicht – dann sei nur die vorläufige Beschlagnahmung des  Wa­gens zulässig. Hintergrund ist eine Novellierung der österrei­chischen Straßenverkehrsord­nung, von der Teile nun in Kraft treten.

In der Schweiz kann das Auto schon länger bei extremen Tempoverstößen auf Grundlage des sogenannten Rasertatbestan­des eingezogen werden.

Allgemein gilt: Wer in Öster­reich zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte das Bußgeld möglichst umgehend bezahlen, rät der ADAC.

 Denn diese Bußgelder können auch hierzulande vollstreckt werden. Fahrverbote indes gelten dem­nach nur in dem Land, in dem sie  ausgesprochen wurden. gm