Kampf der Abzocke – Kaffeefahrt

Gesetz stärkt Rechte von Teilnehmerinnen und Teilnehmern solcher Touren

Schafsfelle vielleicht, aber auf keinen Fall mehr Versicherungen, Bausparverträge, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel. Derlei Produkte dürfen zukünftig nicht mehr auf sogenannten Kaffeefahrten verkauft werden. Der Bundestag hat am Freitag die Regeln für solche Touren verschärft, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Abzocke zu schützen (Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht).