Klimaschutz im Wohngebäudebereich

„Bei der Klimapolitik im Gebäudebereich muss dringend umgesteuert werden, wenn die Klimaschutzziele jemals annähernd erreicht werden sollen. Mit einem ‚Weiter so‘ wird sich der Ausstoß von Treibhausgasen bei Wohngebäuden nicht mehr maßgeblich verringern lassen, sondern die Kosten für Vermieter und Mieter werden lediglich weiter steigen, ohne dass die Verbraucher dabei einen konkreten Nutzen vor Augen haben“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der entscheidenden Schlussphase der Weltklimakonferenz im polnischen Katowice. „Die bisherige Klimapolitik im Gebäudebereich ist sozial ungerecht und verringert die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung weiter, statt sie zu fördern.“

Die Wohnungswirtschaft hat über Jahrzehnte massiv in die Energiewende investiert und ihren Treibhausgasausstoß seit 1990 bereits um circa 60 Prozent sowie den Energieverbrauch um circa 30 Prozent verringert. Diese enormen, bereits geleisteten Anstrengungen für mehr Energieeffizienz machen es für die Wohnungsunternehmen aktuell besonders schwierig, die nunmehr auf 2005 bezogenen Ziele auf Gebäudeebene zu erreichen. Obwohl deutschlandweit mit jährlich rund 35 Milliarden Euro enorme finanzielle Mittel in energetische Maßnahmen an Wohngebäuden fließen, gehen seit einigen Jahren weder der Endenergieverbrauch an Raumwärme noch die CO2-Emissionen zurück. Das zeigt: Die Maßnahmen der derzeitigen Klimapolitik im Gebäudebereich kosten viel und bringen in der Summe zu wenig.

„Wir sind mit der Energieeffizienz und dem Klimaschutz im Gebäudesektor in einer Sackgasse angekommen“, so der GdW-Chef. „Die Ansprüche und Ziele wurden von Jahr zu Jahr höher, aber die politischen Maßnahmen sind die gleichen geblieben.“ Die wesentlichen Probleme dabei: Die teuersten Klimaschutz-Maßnahmen werden von der Politik am stärksten gefördert, statt diejenigen mit geringen Kosten und hohem Nutzen. Bislang steht die Gebäudehülle einzelner Gebäude im Fokus statt Wärme, Strom und Mobilität ganzer Quartiere. Dezentrale Stromerzeugung in den Städten durch Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung ist immer noch ein großer Hindernislauf angesichts zahlreicher rechtlicher und vieler steuerlicher Hürden. Es gibt keine Transparenz über die tatsächlichen Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich, die erzielte Verminderung durch Investitionen und die damit verbundenen Kosten für Vermieter und Mieter. Was für Vermieter unwirtschaftlich und für Mieter unsozial ist, versucht die Politik, über das Mietrecht, genauer die Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung zu regeln. Das Mietrecht kann nur die reine Verteilung der Kosten regeln. Wie die hohen Kosten von Energieeffizienzmaßnahmen überhaupt bezahlt werden sollen, bleibt offen. Das kann also auf diesem Weg nicht funktionieren.

 

 

Der GdW fordert deshalb dringend ein Umsteuern der Klimapolitik im Gebäudebereich. Folgende Maßnahmen sind notwendig:

  1. Sofortige Evaluation der Strategie und Praxis bei Energieeinsparung und Klimaschutz der letzten 10 Jahre – Welche Energieeinsparungen wurden mit welchen Investitionen in den Wohnungsbestand und -neubau erreicht?
  2. Mehr Klimaschutztransparenz und mehr Klimaeffizienz – Die Kosten pro eingesparter Tonne CO2 müssen transparent gemacht, Maßnahmen mit niedrigen Vermeidungskosten bevorzugt und für eine hohe CO2-Minderung eine Investitionsförderung eingeführt werden.
  3. Die umfassende Einbeziehung der urbanen Zentren durch drastische Vereinfachung der dezentralen Stromerzeugung – Das gesamte Potenzial an Photovoltaik in den urbanen Räumen muss genutzt, Quartierslösungen bevorzugt, größere Mieterstromanlagen zugelassen, steuerliche Probleme gelöst und Regeln drastisch vereinfacht werden.
  4. Eine in sich konsistente Energie-, Klima-, Bau-, Mieten- und Sozialpolitik – Die politische Arbeit darf nicht mehr in Paralleluniversen stattfinden: Einerseits soll sich kostenmäßig für den Mieter kaum etwas verändern. Andererseits wird z.B. durch die Klima- und Effizienz-politik immer stärker auf mehr Investitionen gedrängt. Mit den Instrumenten des Mietrechts, das nur die reine Verteilung von Kosten regelt, kann man dieses Problem nicht lösen.
  5. Staatliche Übernahme der Kosten, die ganz am Ende weder von Mietern noch Vermietern wirtschaftlich oder sozialpolitisch getragen werden können – denn sowohl der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Wohnungsunternehmen als auch der finanziellen und sozialen Leistungsfähigkeit vieler Haushalte sind klare Grenzen gesetzt.


Erst nach Umsetzung dieser fünf Punkte kann die Einführung eines Preises für CO2-Ausstoß überhaupt in Betracht gezogen werden. Denn dieses Instrument beseitigt nicht das eigentliche Problem, dass der hohe Preis für Investitionen in umfassende energiesparende Maßnahmen von Vermietern und Mietern wirtschaftlich und sozial nicht leistbar ist.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.