Klimawandel bei Städteplanung berücksichtigen
„Der Klimawandel stellt auch die Wasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. In Zukunft werden sowohl Hitzeperioden als auch Starkregenereignisse zunehmen“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute auf der Wasserfachlichen Aussprachetagung in Köln. „Die Wasserwirtschaft hat solche extremen Wetterereignisse bislang immer sehr gut gemeistert, doch die Herausforderungen nehmen zu.“
Er fordert die Politik deshalb auf, städtische Infrastrukturen besser an den Klimawandel anzupassen. „Die Gefahr durch starke Regenfälle steigt, wenn durch den Zubau neuer Wohngebiete Versickerungsflächen fehlen und Flüsse begradigt sind. Wir müssen Flüsse und Bäche in Teilen zurückbauen, damit sich das Wasser weniger staut. Außerdem brauchen wir neue Versickerungsflächen, damit das Wasser nicht einfach in die Kanäle abfließt, sondern dezentral in den Boden sickert oder durch Pflanzen aufgenommen wird.“ Beispiele hierfür seien die Schaffung von Angerflächen oder die Begrünung von Dächern und Fassaden. „Durch eine integrierte städtebauliche Planung kann man die Wassermassen in den Griff bekommen“, erklärte Weyand.
Auch anhaltende Hitzeperioden stellten die Wasserversorgung vor Herausforderungen. „Eine Analyse zur Trinkwasserbereitstellung in 2018 und 2019 zeigt zwar, dass von einer Trinkwasserknappheit in Deutschland auch in Dürreperioden keine Rede sein kann. Jedoch bringt die bei Hitze regional und temporär stark steigende Nachfrage nach Wasser die technische Infrastruktur, wie Pumpen und Leitungen, an einigen Orten an ihre Grenzen“, sagte Weyand. Helfen würde es hier beispielsweise, über Verbundnetze die Wasserversorgung in den Regionen miteinander zu verbinden, um Notlagen auszugleichen. „
Gerade mit Blick auf Hitzeperioden werde es zudem immer wichtiger, die Grundwasserqualität zu sichern. Die Bundesregierung muss nach 26 Jahren endlich die EU-Nitratrichtlinie in nationales Recht umsetzen, um so der steigenden Nitratbelastung durch den Gülleeinsatz in der Landwirtschaft Einhalt zu gebieten.
Weyand begrüßte daher, dass der Europäische Gerichtshofs mit seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 auch Privatpersonen ermöglicht hat, gegen zu hohe Nitratwerte zu klagen.
„Auch gegen die zunehmende Belastung der Gewässer durch Arzneimittelrückstände muss die Politik dringend etwas unternehmen“, so Weyand.
Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.