Kurz & knapp:
Vernichtungsverbot : UNVERKAUFTE WAREN
Die EU hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren verboten, um damit die Zerstörung neuer, eigentlich
funktionsfähiger Produkte zu verhindern , wenn diese nichtverkauft werden konnten.
Aktuell gilt das Verbot für Textilien und Schuhe: Gleichzeitig gilt eine Offenlegungspflicht von Informationen über ( unverkaufte Verbraucherprodukte, die auch Elektrogeräte und Spielzeug umfasst.
Die Verordnung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, die mit Herstellung, Transport und Entsorgung verbundenen . Umweltbelastungen verringern und die Wiederverwendung fördern. gm
