Kurz & knapp:

Vernichtungsverbot : UNVERKAUFTE     WAREN

 Die EU hat mit der Ökodesign-Verordnung  für nachhaltige Produkte die Vernichtung   bestimmter     unverkaufter  Waren verboten,   um  damit die Zerstörung neuer, eigentlich

funktionsfähiger Produkte zu verhindern , wenn  diese nichtverkauft werden konnten.

Aktuell gilt das Verbot für Textilien  und Schuhe: Gleichzeitig gilt eine Offenlegungspflicht von Informationen über ( unverkaufte   Verbraucherprodukte, die  auch  Elektrogeräte und Spielzeug  umfasst.

Die Verordnung soll vermeidbare  Abfälle reduzieren, die mit Herstellung, Transport und Entsorgung verbundenen . Umweltbelastungen  verringern und die  Wiederverwendung   fördern. gm