Land Berlin überträgt East Side Gallery an Stiftung Berliner Mauer

Berlin, 17. Mai 2018 – Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner heutigen Plenarsitzung beschlossen, die Grundstücke „Park an der Spree“ und „East-Side-Park“ mit den als „East Side Gallery“ bekannten Elementen der ehemaligen Berliner Mauer aus dem Eigentum des Landes Berlin in das Eigentum der Stiftung Berliner Mauer zu übertragen. Das Parlament stimmte einer Vorlage des Senators für Kultur und Europa zu, die in der vergangenen Woche den Hauptausschuss passiert hatte. Die Stiftung Berliner Mauer erhält damit das Mandat für den baulichen Unterhalt des Denkmals East Side Gallery, die Pflege der zugehörigen öffentlichen Grünanlage sowie für die Vermittlung des historischen Erinnerungsortes.

Der Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin und Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Berliner Mauer, Dr. Klaus Lederer, teilt dazu mit:
„Ich freue mich, dass uns zwei wichtige Dinge gelungen sind: Zum einen der Erhalt und der Schutz der East Side Gallery als bedeutendes künstlerisches Zeugnis. Und zweitens, dass unter dem Dach der Stiftung Berliner Mauer am historischen Ort eine Einordnung in die geschichtlichen Zusammenhänge vermittelt wird, die gerade für die jüngeren Generationen von hohem Wert ist.“

Der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Prof. Dr. Axel Klausmeier, betont:
„Wir freuen uns außerordentlich darüber, dass das Land Berlin der Stiftung Berliner Mauer mit dieser Entscheidung das Vertrauen entgegenbringt, die East Side Gallery zu pflegen, zu bewahren und zu vermitteln und uns mit den entsprechenden Mitteln ausstattet, unserem Stiftungsauftrag künftig auch an diesem Ort nachkommen zu können. Wir sehen der Aufgabe mit großem Respekt entgegen.
Ziel unserer Vermittlungsarbeit wird es sein, den Besucherinnen und Besuchern insbesondere die beiden wesentlichen Bedeutungsebenen dieses Denkmals nahezubringen: Die Geschichte der künstlerischen Aneignung des Ortes im Jahre 1990, die die Freude über die friedliche Überwindung der Mauer symbolisiert; aber auch die Funktionsweise des einstigen DDR-Grenzsystems. Dass diese beiden Geschichten hier gleichberechtigt nebeneinander stehen, macht die Einzigartigkeit dieses Ortes aus. Beide Geschichten gilt es zu erzählen.
Der Dialog mit den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern sowie weiteren Interessengruppen am Ort ist uns dabei sehr wichtig, denn der Stiftung ist bewusst, dass es sich bei der East Side Gallery um ein Denkmal von großem öffentlichem Interesse handelt.“

Für den baulichen Unterhalt der East Side Gallery, die Pflege des Areals inklusive der zugehörigen Grünflächen sowie für die kontinuierliche Durchführung von historisch-politischer Bildungsarbeit stellt das Land Berlin der Stiftung zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 Euro jährlich zur Verfügung.
Um auch formalrechtlich die Voraussetzungen für eine Bespielung des Ortes durch die Stiftung zu schaffen, müssen die Liegenschaften aus der Sachwalterschaft des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg in die Rechtsträgerschaft der Stiftung übertragen werden.

Zu den Maßnahmen, die die Stiftung noch in diesem Jahr an der East Side Gallery umsetzen will, gehört die Erarbeitung einer Bestandsdokumentation des Bauwerks und eines konkreten Maßnahmenplans für den Erhalt des Denkmals sowie die Implementierung eines Konzepts für die historisch-politische Bildungsarbeit. Auch die Einrichtung eines Forums zum regelmäßigen Austausch mit den an der East Side Gallery Beteiligten und Interessengruppen ist geplant.

PM