Landesarbeitsgericht billigt Kündigung wegen Hitler-Lektüre

 Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf rechtens gewesen war. Dieser hatte in der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes eine Originalausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ gelesen, bei der auf dem Buchdeckel ein Hakenkreuz eingeprägt war.

Das Landesarbeitsgericht führte aus, dass ein Mitarbeiter, der in Uniform als Repräsentant des Staates auftritt, in besonderer Weise verpflichtet ist, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Durch das offene Zeigen des Hakenkreuzes, die Weigerung, trotz Anweisung des Vorgesetzten, das Buch wegzulegen, sowie die insgesamt 20-minütige Lektüre habe der Mitarbeiter gegen diese Verpflichtung in besonderer Weise verstoßen. Das Bezirksamt war daher auch ohne vorherige Abmahnung zur ordentlichen Kündigung berechtigt.

Mit dieser Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht das Urteil der I. Instanz vollauf bestätigt. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen.

Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) sieht sich in seinem entschlossenen Handeln bestätigt: „Ich bin das juristische Risiko einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung bewusst eingegangen, weil ich es als unerträglich empfinde, wenn sich ein Mitarbeiter unseres Hauses so etwas herausnimmt.  Dies erforderte eine klare und eindeutige Antwort. Ich bin froh, dass sich das Gericht unserer Sichtweise angeschlossen hat.“

Quelle: Bezirksamt Reinickendorf