Lieber Geschenke als Böller in Polen kaufen

Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum informiert

In der Adventszeit schauen die Brandenburger:innen nach Weihnachtsgeschenken dies- und jenseits der Oder. Durch das corona-bedingte Verkaufsverbot von Feuerwerk in Deutschland liebäugelt auch der ein oder die andere mit dem Kauf von Knallern und Raketen im Nachbarland. Worauf Verbraucher:innen beim Einkauf in Polen achten müssen, erklärt das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg (VIZ).

Seit letztem Sonntag gilt Polen als Hochrisikogebiet, was für Ungeimpfte nach der Rückkehr mit Quarantänepflicht verbunden ist. Wer nur kurz ins Nachbarland zum Einkaufen fährt, kann dies unter Beachtung von Hygienevorschriften sowie der 3G-Regel machen.

Kein generelles Umtauschrecht beim Einkauf vor Ort

Auf dem Basar oder in Läden sollten sich Kund:innen den Kauf eines Weihnachtsgeschenkes gut überlegen. Denn in Polen gilt kein generelles Umtauschrecht. „Ist der Beschenkte mit dem Fund unter dem Weihnachtsbaum nicht ganz zufrieden, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen“, sagt Katarzyna Guzenda, Leiterin des VIZ. „Wer beim Kauf unsicher ist, sollte auf jeden Fall im Laden nach den Umtauschmöglichkeiten fragen und sich dies am besten auf dem Kassenbon bestätigen lassen“, so Guzenda. Beim Onlineshopping dagegen sind Verbraucher:innen genauso wie in Deutschland geschützt: Bei Nichtgefallen gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei müssen Verbraucher:innen aber in der Regel die Kosten der Rücksendung tragen.

Einige polnische Feuerwerks-Artikel sind in Deutschland verboten

Da auch in diesem Jahr ein bundesweites Verkaufsverbot für Böller gilt, mögen einige erwägen, das Feuerwerk in Polen zu kaufen. „Davon raten wir ab“, sagt Guzenda. „Zwar ist das Zünden von Böllern auf privatem Gelände rechtlich erlaubt. Darauf sollte man wegen der Verletzungsgefahr und der aktuellen Überlastung von Krankenhäusern sowie aus Rücksicht auf Tiere lieber verzichten.“ Ohnehin dürfen einige Feuerwerksartikel der Kategorie F2, die in Polen frei verkäuflich sind, nach Deutschland nur mit besonderer Erlaubnis eingeführt werden. „Fehlt bei eingekauften pyrotechnischen Artikeln das CE-Sicherheitskennzeichen, ist die Einfuhr dieser Produkte verboten und strafbar“, warnt Guzenda.

Fragen zu grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:

Beratungstermine können Verbraucher:innen unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.

Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona