MEDIZIN         

  Wussten Sie dass…      

Die Apothekerkammer macht darauf aufmerksam, dass Rezepte  zeitnah einlöst werden müssen.                  

Für die E-Variante gilt, was   auch für den rosa Schein galt: Das Rezept ist 28 Tage lang gültig. Nur wenn man  es innerhalb dieser Frist in der Apotheke einlöst, übernimmt  die gesetzliche Krankenkasse die Kosten , für das Medikament. Versicherte müssen allerdings eine Zuzahlung leisten, die bei zehn Prozent des Verkaufspreises liegt, mindestens fünf, maximal  zehn Euro. Die 28 Tage sind abgelaufen? Das Rezept ist  nach Angaben  der Apothekerkammer noch zwei weitere Monate lang gültig: Das   Medikament  muss man   dann allerdings aus eigener   Tasche bezahlen.