MEDIZIN
Wussten Sie dass…
Die Apothekerkammer macht darauf aufmerksam, dass Rezepte zeitnah einlöst werden müssen.
Für die E-Variante gilt, was auch für den rosa Schein galt: Das Rezept ist 28 Tage lang gültig. Nur wenn man es innerhalb dieser Frist in der Apotheke einlöst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten , für das Medikament. Versicherte müssen allerdings eine Zuzahlung leisten, die bei zehn Prozent des Verkaufspreises liegt, mindestens fünf, maximal zehn Euro. Die 28 Tage sind abgelaufen? Das Rezept ist nach Angaben der Apothekerkammer noch zwei weitere Monate lang gültig: Das Medikament muss man dann allerdings aus eigener Tasche bezahlen.