Neues Berufsbild für Bankkaufleute

 Die Einführungsphase des neuen Berufsbildes für Bankkaufleute ist abgeschlossen. In bundesweit sechs Informationsveranstaltungen für das gesamte Kreditgewerbe haben sich insgesamt rund 1.200 Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte an Berufsschulen und Fachleute aus Kammern, Verbänden und Behörden über die Details der neuen Bankausbildung informiert. Mitte Februar wurde die neue Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits für den neuen Ausbildungsjahrgang zum 1. August 2020 in Kraft. Mit über 22.600 Auszubildenden im Jahr 2018 gehört Bankkaufmann/-frau zu den wichtigsten Ausbildungsberufen in Deutschland.
Die neue Ausbildungsordnung ersetzt die bislang geltende aus dem Jahr 1998. Sie vermittelt weiterhin die erforderlichen bankfachlichen Kompetenzen wie Vermögensbildung, Vorsorge, Kreditgeschäft oder Bau- und Unternehmensfinanzierung. Neu ist, dass sie jetzt auch kommunikative Fähigkeiten wie die Beratungskompetenz in den Mittelpunkt rückt, neue digitale Aspekte und Fähigkeiten integriert und stärker als bisher Wert darauf legt, dass vollständige Arbeitsprozesse – etwa der Verlauf eines Beratungsgesprächs – erlernt werden. Damit wird die Bankausbildung insgesamt digitaler, transparenter, kunden- und praxisorientierter. Zudem wurde die Abschlussprüfung – wie in vielen Berufen heute üblich – auf zwei Termine gestreckt: nach der Hälfte der Ausbildung und zum Abschluss. Die mündliche Abschlussprüfung umfasst nun auch ein Kundenberatungsgespräch inklusive Einsatz digitaler Medien.

„Die neue Ausbildungsordnung ist ein echter Quantensprung“, sagte Ulf Grimmke, Leiter Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik beim Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und Koordinator der Bankenverbände im Neuordnungsverfahren. „Wir bieten weiterhin eine generalistische Ausbildung, die für den Einsatz in allen Bereichen von Banken und Sparkassen qualifiziert. Zugleich eröffnen wir einen neuen und modernen Einstieg in attraktive Entwicklungswege in den verschiedenen Bankengruppen.“

Für Dr. Stephan Weingarz, Abteilungsleiter Personalmanagement beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), spiegelt die neue Bankausbildung den Wandel im Kreditgewerbe wider: „Triebfeder für die neue Ausbildungsordnung waren die grundlegenden Umbrüche in der Bankenbranche. Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Anforderungen an die Beschäftigten und schafft neben der klassischen Tätigkeit in der Bankfiliale eine Vielzahl neuer Tätigkeitsfelder für alle Vertriebswege im Bankgeschäft.“

Sabine Koch, Abteilungsdirektorin Personalmanagement beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), erläuterte: „Mit der neuen Ausbildungsordnung sind wir auf der Höhe der Zeit. Kommunikative Fähigkeiten, vernetztes Denken, der professionelle Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und projektorientiertes Arbeiten rücken stärker in den Fokus der Ausbildung. Zugleich stärken wir die Beratungskompetenz.“

Das neue Berufsbild ist innerhalb von nur eineinhalb Jahren und im Konsens der Sozialpartner im Bankgewerbe entwickelt worden. Diese hatten sich Ende August 2018 gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium zunächst auf Eckpunkte verständigt. Im Oktober 2018 startete das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) offiziell das Neuordnungsverfahren. Innerhalb von nur sechs Monaten erarbeitete ein Sachverständigengremium bis zur Jahresmitte 2019 ein vollständig neues Berufsbild, das anschließend das formale Erlassverfahren durchlief. An der inhaltlichen Entwicklung beteiligt waren auf Unternehmensseite die drei zuständigen Verbände des Kreditgewerbes (AGV Banken, BVR und DSGV), Vertreter der Ausbildungspraxis aus Mitgliedsunternehmen und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Auf Arbeitnehmerseite waren, koordiniert durch die Gewerkschaft ver.di, Vertreter aller Bankengruppen eingebunden.

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press.