News des Tages: 21.05.2022 Kurz /Knapp:

Ukraine gibt Mariupol nach 86Tagen Kampf  auf :

Kiew – Nach wochenlangen erbitterten Kämpfen scheint das Schicksal der südukrainischen Hafenstadt Mariupol besiegelt: Das ukrainische Militär hat die verbleibenden Kämpfer des Asow-Regiments im Industriekomplex Asow-Stahl angewiesen, die Verteidigung der Stadt auf zugeben, sagte Kommandeur Denys .

Keine Kohle aus Moskau:

Schröder gibt seinen Russland-Job auf:

Hannover – Wegen seiner Russland-Kontakte war Ger­hard Schröder heftig kritisiert worden. Der Bundestag ging am Donnerstag noch einen Schritt weiter und entzog ihm einen Teil seiner Sonderrechte als Ex­-Regierungschef. Doch jetzt zog auch Schröder selbst erste Kon­sequenzen. Der Haushaltsausschuss hattedie Abwicklung seines Büros beschlossen, Ruhegeld und Per­sonenschutz bleiben Schröder jedoch. Der SPD-Politiker will nicht klein beigeben.

Nachrichten-Reise:

Thailand öff­net im Urlaubsparadies Phuket eine neue Attraktion:

Pünktlich zum Neustart des Tourismus in Thailand öff­net im Urlaubsparadies Phuket eine neue Attrak­tion: Der Wasserpark Anda-manda Phuket, der auf rund neun Hektar Fläche unter anderem 36 Rutschen und ein 10.000 Quadratmeter großes Wellenbad vereint. Am 22. Mai soll der Park im Zentrum von Thailands größter Insel seine Pforten öffnen. Der Name leitet sich von der Andamanensee im Indischen Ozean ab.

Maskenpflicht ab 29.Mai 22 aufgehoben:

Kreuzfahrtgäste der Reede­rei TUI Cruises können ab Ende Mai die Coronamasken an  Bord der „Mein Schiff „ – Flotte ablegen. „Für alle Rei­sen der Sommersaison mit Start ab dem 29. Mai 2022 wird die Maskenpflicht an Bord aufgehoben“, teilte TUI Cruises mit. Ausnahmen sei­en allerdings möglich, wenn es für Fahrtgebiete abwei­chende Regeln gibt.

Bettensteuer bestätigt:

Städte und Gemeinden dür­fen von Übernachtungsgäs­ten eine Bettensteuer ver­langen. Die Abgabe sei mit dem Grundgesetz verein­bar, teilte das Bundesver­fassungsgericht in Karlsru­he mit und wies Verfas­sungsbeschwerden von Ho­teliers zurück (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.). Die Hotels se­hen sich durch den Auf­wand benachteiligt. Die Verfassungsrichter halten dies aber für gerechtfertigt.