Reform der Notfallversorgung

 Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holsteins zur Ausweitung der Öffnungszeiten von sogenannten Portalpraxen an Krankenhäusern. „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen und greift zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen können dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Klinken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei werden. Zudem wird das Klinikpersonal entlastet“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzesantrags im Bundesrat. Voraussetzung hierfür sei, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mehr Ärzte für die ambulante Notfallversorgung bereitstellten.
 
Der Antrag Schleswig-Holsteins sieht vor, dass „Portalpraxen“ (bzw. „Anlaufpraxen“) für Patienten 24 Stunden an 7 Tagen die Woche als Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Bislang dürfen diese nur außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten geöffnet haben. Der vdek hatte bereits 2016 die bundesweite Einführung von Portalpraxen an Krankenhäusern, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, gefordert und ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorgelegt. Demnach soll in einer „Portalpraxis“ in einer Ersteinschätzung geklärt werden, ob der Patient eine ambulante Behandlung im Krankenhaus, bei seinem Haus- bzw. Facharzt oder eine stationären Behandlung benötigt. Der Patient wird dann in die entsprechende Versorgung weitergeleitet. Dies kann erheblich zur Entlastung der Notaufnahmen beitragen. Elsner bekräftigte noch einmal die Forderung nach einer bundesweiten Einführung von Portalpraxen. „Wir brauchen bundeseinheitliche, transparente und für die Versicherten verlässliche ambulante Notfallstrukturen. Dazu gehört auch, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) zusammengelegt werden. Rettungs- und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden.“
 

Ausdrücklich appellierte die vdek-Vorsitzende an die Länderkammer sowie die Bundesregierung, dem Antrag Schleswig-Holsteins zu folgen und das Gesetz auf den Weg zu bringen.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.