Reisen trotz Dialyse

 

Dialyse-Patienten müssen auf Reisen ins Ausland nicht verzichten, denn die Blutwäsche ist inzwischen in vielen Ländern möglich. Einen besonderen Service gibt es hierbei für Versicherte der sechs Ersatzkassen (Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkassse): In vielen beliebten Reiseländern können Dialyse-Patienten sich in ausgewählten Feriendialyse-Praxen so unkompliziert und sicher wie in Deutschland behandeln lassen. Vorleistungen werden nicht fällig. Für die Patienten entstehen keine Zusatzkosten, denn die Praxen rechnen direkt mit der jeweiligen Ersatzkasse ab. Dies regelt eine Vereinbarung, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Dialysezentren geschlossen hat. Natürlich erfüllen alle Praxen die hohen Qualitätsstandards deutscher Einrichtungen.

 

„Die schönste Zeit des Jahres sollte jeder genießen können. Wir haben die Feriendialyse deshalb so unkompliziert wie möglich gemacht. Versicherte lassen sich vorab einfach die Kostenübernahme für die geprüfte Praxis von ihrer Ersatzkasse bestätigen und vereinbaren mit der Einrichtung Behandlungstermine. Vor Ort reicht dann die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung“, sagte Michaela Gottfried, Pressesprecherin des vdek.

 

Ersatzkassenversicherten stehen derzeit Feriendialyse-Praxen zum Beispiel in Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Portugal, Polen, Russland, Tunesien, Türkei und Israel zur Verfügung. Viele der Einrichtungen befinden sich in der Nähe von Hotels und sind für Patienten gut erreichbar. Adressen und Kontaktdaten der Feriendialyse-Praxen können Versicherte bei ihrer Ersatzkasse erfragen.

 

Für die Nierenersatztherapie (Dialyse) im Ausland gelten folgende Bestimmungen: Wird die Blutwäsche in einem Land vorgenommen, mit dem Deutschland durch ein diesbezügliches Sozialversicherungsabkommen verbunden ist, kommt grundsätzlich der ausländische Versicherungsträger auf. Das Gleiche gilt bei Behandlung von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Gesetzlich Krankenversicherte haben hierfür die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte befindet, oder erhalten einen Anspruchsausweis für das Abkommensland. Doch immer wieder verlangen auch Praxen in diesen Staaten, dass Versicherte die Kosten vorstrecken. In diesem Fall können Versicherte gegebenenfalls im Nachhinein einen Zuschuss ihrer Kasse von bis zu 189 Euro pro Behandlung erhalten. Dazu müssen sie sich an ihre Krankenkasse wenden.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.