Rolande in Sachsen-Anhalt

  Roland-Standbilder wurden im Mittelalter als Zeichen bürgerlicher Freiheit in vielen Städten aufgestellt. Die Roland-Figur galt als Sinnbild der Eigenständigkeit einer Stadt mit Marktrecht und eigener Gerichtsbarkeit und damit der Freiheit. Die Figur des Roland hatte im Mittelalter den Status eines Volkshelden. Der Ruhm geht zurück auf das Schicksal Hruotlands, der unter König Karl dem Großen Graf der bretonischen Mark war. Roland fiel bei einem Rückzugsgefecht gegen die Waskonen in den Pyrenäen im Tal von Roncesvalles am 15. August 778. Danach entstand das „Rolandslied“.

Stendal

Der Roland wurde später auch als Gegensymbol zur kirchlichen Herrschaft genutzt. Rolande standen hauptsächlich dort, wo das sächsische Recht galt. Belegt sind etwa 55 Rolandstatuen, von denen noch 20 erhalten sind. Allein 13 Rolande befinden sich in Sachsen-Anhalt. Das zeigt eine deutliche Konzentration im östlichen und westlichen Raum der mittleren Elbe. Dies entspricht dem östlichen und nördlichen Grenzbereich des Frankenreiches um 800 und deutet die Verbindung zu Karl dem Großen an. Fünf Orte haben wir bereist, um mehr über die Figuren zu erfahren.       

In Stendal steht der Roland von 1525 auf dem Marktplatz vor der Gerichtslaube des Rathauses. Eine originalgetreue Kopie aus dem Jahre 1974. Wie die meisten Rolande ist auch der Stendaler als Ritter dargestellt. Er trägt einen Riefelharnisch der Renaissance, der in Form und Zierelementen ganz der Mode der damaligen Zeit entspricht. Der Schild zeigt den vollständigen brandenburgischen Adler und zwei ausgezackte Quadrate, wohl ein älteres städtisches Wappen. Auf dem Kopf trägt der 7,80 m Roland einen Pausch mit einem dahintergesteckten Federbusch.         

Zerbster

Das Zerbster Standbild wurde auf der Nordseite des Marktes postiert. Nach Bremen und Halberstadt ist dieser Roland der drittälteste Deutschlands. Erstmals erwähnt 1385. Er trägt einen Plattenharnisch, der unten durch einen breiten Düsing (Prunkgürtel) abgeschlossen wird. Der 4 m große Roland ist ausgerüstet mit Panzerhandschuhen, Arm- und Beinschienen sowie einen Dolch am Düsing. Das Schild mit Reichsadler ist an der linken Brustseite angeheftet. Heute bewacht der Roland allerdings kein Rathaus mehr.   

Plötzky

In Plötzky finden wir die 2,10 m hohe historische Figur auf einem Hochbeet an der Ecke Magdeburger Straße / Salzstraße. Erstmalig erwähnt wurde der Roland Mitte des 14. Jhrh. in unmittelbarer Nähe des Klosters. Eine Neuaufstellung erfolgte 2005 am jetzigen Standort. Mit dem neuen Roland ist eine Symbolfigur entstanden, welche die Kriterien einer Rolandfigur erfüllt und gleichzeitig die geschichtliche Entwicklung der Gemeinde widerspiegelt. Im Knauf des aufrechtstehenden Gerichtschwertes ist eine Rosette als Zeichen der gehabten Gerichtsbarkeit und Siegel für das Stadtrecht erkennbar. Das Schild verdeutlicht das Wappen vom Ort Plötzky.      

Die Stadt Quedlinburg hat ihren Roland links an der Rathausfassade zum Marktplatz verewigt. Eine 2,75 Meter hohe Statue aus Buntsandstein. Ihr Schöpfer ist unbekannt. Der Quedlinburger Roland wurde erstmals 1460 erwähnt, nachdem Kosten für die Reparatur auftauchten. Vermutet wird, dass er relativ zeitnah nach dem Beitritt Quedlinburgs zur Hanse im Jahre 1426  errichtet wurde.         

Quedlinburg
Magdeburg

In der Landeshauptstadt Magdeburg wacht der Roland vor dem Rathaus am Alten Markt. Die jetzige Figur entstand im Jahr 2005 unter der künstlerischen Leitung der Bildhauerin Martina Seffers aus Niederndodeleben, in Zusammenarbeit mit der Paul Schuster GmbH aus Magdeburg. Die 4,80 Meter große Figur wurde aus Cottaer Sandstein geschaffen. Die erste urkundliche Erwähnung eines Magdeburger Rolands geht auf das Jahr 1419 zurück. In Deutschland ist die Rolandforschung heute überwiegend der Meinung, dass der Roland ein Rechtssymbol ist, ein Zeichen städtischer Freiheiten und Privilegien. Deutlich wird dies z.B. beim Bremer Roland, auf dessen Schild die Umschrift mit „vryheit do ik ju openbar … “ (Freiheit verkünde ich Euch …) beginnt. gk

Fotos ©gk (2); ©dw (3)