Sofortmaßnahmen zum Gebäude-Klimaschutz

„Wir stehen an einem klimapolitischen Wendepunkt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der morgigen Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung. „Mit einem ‚Weiter so‘ bei den Rahmenbedingungen ist das Herstellen eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 keinesfalls erreichbar. Deshalb muss dringend umgesteuert werden. Die konkret notwendigen Sofortmaßnahmen legen wir heute vor“, sagte Gedaschko.


Die Wohnungswirtschaft steckt in einem schwierigen Dilemma: Sie hat beim Klimaschutz enorm viel erreicht und sowohl den Endenergieverbrauch ihrer Gebäude seit 1990 um ein Drittel als auch den Treibhausgasausstoß um fast zwei Drittel gesenkt. Um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 näher zu kommen, muss sie aber noch viel mehr investieren – und gleichzeitig sollen die Mieten bezahlbar bleiben. Diese Rechnung geht aber in immer mehr Fällen zu Lasten der Mieter oder Vermieter nicht mehr auf. „Ein klimapolitisches Umdenken ist unausweichlich, sonst wird die Energiewende im Gebäudebereich zum sozialen Problemfall“, so Gedaschko.

Was geschehen muss: Hindernisse für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnquartier müssen aus dem Weg geräumt und Investitionen in den Klimaschutz massiv unterstützt werden. Es gilt, jetzt die Weichen für eine sozial verträgliche Gestaltung der Energiewende beim Wohnen  richtig zu stellen.

Immer häufiger können die Klimaschutzziele sozialpolitisch nur erreicht werden, wenn neben begrenzten Investitionen in das Gebäude die Art und Weise der Erzeugung der verbrauchten Energie entweder auf klimaneutrale, dezentrale Anwendungen umgestellt werden – oder aber erneuerbare Energieträger genutzt werden. Nur dieser Mix ist für den Endkunden in den Bestandsgebäuden leistbar.

Daher müssen für die dezentrale Energieerzeugung im Quartier dringend alle Bremsen gelöst werden. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden, um Mieterstrom endlich zu ermöglichen.

Die Einführung einer Investitionszulage für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden wäre einfach und würde geringe Hürden für Unternehmen und Personen aufweisen, die energiesparende und treibhausgasmindernde Maßnahmen umsetzen wollen.

Zudem sollte ein KfW-Förderprogramm eingeführt werden, das auf CO2-Vermeidung und Endenergieeinsprung ausgerichtet ist. So würde das Ziel konsequent verfolgt, das Klimaschutzsystem im Gebäudebereich auf die Vermeidung von Treibhausgasen umzustellen.