Strafbefehl  gegen Schlagerstar Michelle:

Das Amtsgericht Bonn hat gegen die 51-jährige Sängerin ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen!

Es wurde eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, gegen die Interpretin von „“Wer Liebe lebt“ erlassen.

Grund: Es wurden für die Jahre 2018 bis 2020 keine Steurerklärungen eingereicht. gm