vdek zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG

Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG – soll die Situation in der Kranken- und Altenpflege in Deutschland verbessert werden. Dieses Ziel unterstützt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Ersatzkassen sind bereit, ihren Anteil zur Stärkung und Förderung der Pflege zu leisten. Sie erwarten aber gleichzeitig einen verantwortlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten, erklärte der vdek anlässlich der Anhörung der Verbände im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 11. Juli 2018.

 

Problematisch an dem Gesetzentwurf ist, dass die Kosten der gesetzlichen Regelungen fast ausschließlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu tragen haben. Schon im ersten Jahr 2019 werden allein auf die GKV Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zukommen. Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept zur ausgewogenen Finanzierung durch GKV, PKV, Pflegeversicherung sowie Bund und Länder. Dies betrifft die Finanzierung der 13.000 zusätzlichen Pflegekräfte durch die GKV. Mit der Zuordnung der Kosten zur GKV wird ein Verschiebebahnhof für jährlich rund 640 Millionen Euro aufgemacht.

 

Dies gilt auch für den Krankenhausbereich. Die Maßnahmen zur Förderung der Krankenpflege – (wie z. B. die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sowie die zusätzlichen Pflegestellen in den Krankenhäusern) müssen allein die Beitragszahler der GKV schultern. Dies alles ist aus Sicht der Beitragszahler nur dann vertretbar, wenn auch mehr Pflege am Krankenhausbett und bei den pflegebedürftigen Menschen ankommt.

 

Im Krankenhausbereich fehlen Überlegungen, wie mit dem Abbau von Überkapazitäten einem Pflegenotstand entgegengewirkt werden kann. Durch gut gemeinte Pflegeförderungsprogramme wird man die Probleme, insbesondere den Fachkräftemangel, allein nicht lösen. Nicht angegangen wird nach wie vor die fehlende Investitionsfinanzierung durch die Länder.

 

Vor dem Hintergrund des bereits in diesem Jahr nach Angaben des BMG anfallenden Defizits von über 3,1 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung und den zukünftig weiter steigenden Kosten, z. B. durch Tarifsteigerungen, muss die Politik nun rasch ein Finanzkonzept für die Pflegeversicherung vorlegen. Da die Pflegeversicherung nicht als Vollkaskoversicherung konzipiert ist, muss dabei darauf geachtet werden, dass die Eigenanteile der Versicherten nicht weiter in die Höhe getrieben werden. Das ist den Pflegebedürftigen auf Dauer nicht zuzumuten.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.