Wiedereinführung der Meisterpflicht
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Deutschen Bundestag erklärt eFelix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:
„Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einzelnen Gewerken ist überfällig. Daher sind wir auch froh, dass die Koalitionsfraktionen nun einen Vorstoß unternehmen und das Gesetzgebungsverfahren dazu in Gang setzen. Daher appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, das Gesetz zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen Handwerken möglichst zügig zu beschließen.
Die Novellierung der
Handwerksordnung im Jahr 2004 hat in den Bauberufen, die aus der Anlage A
gestrichen wurden, zu dramatischen Fehlentwicklungen geführt. Nicht nur die
Ausbildungsleistung hat sich drastisch verringert, auch die Zahl der
Meisterprüfungen ist erheblich zurückgegangen. Ohne Meisterbetriebe gibt es
aber keine Ausbildung – mit fatalen Folgen für die Fachkräftesicherung. Um das
System der dualen Ausbildung nicht nachhaltig zu beschädigen, muss jetzt
dringend die Wiedereinführung des Meisterbriefs kommen!
Der Meisterbrief ist darüber hinaus ein verlässliches Gütesiegel und ist
zumindest in den Bauberufen schon aus Verbraucherschutzgründen geboten.
Wir setzen uns dafür ein, die Meisterpflicht im Fliesenleger-, Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und Parkettlegerhandwerk wieder einzuführen, um die Verwerfungen, die die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 verursacht hat, zu beseitigen.
Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.