Wohngeld-Beantragung erleichtert

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt „die von der Bundesregierung vorgesehenen Erleichterungen bei der Beantragung von Wohngeld ausdrücklich. Mieterinnen und Mieter, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten, sollen danach formlos, beispielsweise per Telefon oder E-Mail, einen Antrag auf Wohngeld stellen können“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu den Wohngeld-Hinweisen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, die den zur Umsetzung des Antragsverfahrens zuständigen Landesministerien übermittelt wurden. Danach soll die Antragsbearbeitung schnell erfolgen, indem unter anderem bei einer Erstbeantragung von Wohngeld auf die Prüfung von Vermögen und Wohnungsgröße verzichtet werden soll – ausgenommen bei Hinweisen auf ein großes Vermögen.   

„Mit diesen wesentlichen Erleichterungen bekommen die zuständigen Wohngeldbehörden ein wichtiges Instrumentarium an die Hand, um schnell und unbürokratisch all den Menschen zu helfen, die aufgrund der gegenwärtigen Krise entsprechende Einkommensverluste erleiden und denen dadurch Zahlungsunfähigkeit droht“, so der GdW-Chef. Es sei jetzt wichtig und richtig, dass die Bundesländer, aber vor allem die Kommunen die Hinweise des Bundes schnell umsetzen. Gleichwohl räche sich in dieser Situation ganz offenkundig, dass in kaum einem Bundesland, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das Verfahren der Wohngeldvergabe digitalisiert wurde – das Wohngeld also von den Bürgern auch bereits online beantragt werden kann. Die gut gemeinte telefonische Antragsmöglichkeit wird in den Kommunen zu viel Mehrarbeit führen. Und das in einer Situation, in der die Antragszahlen wachsen werden.

Mit den Erleichterungen bei den Antragsverfahren ist allerdings keine Erhöhung des Mittelvolumens und damit des am Ende an den Betroffenen ausgezahlten Betrages verbunden. In einer Situation, in der Mieter ihre Wohnung nicht wechseln können, weil sich die Lebensumstände plötzlich negativ verändert haben, müssen daher bisherige Restriktionen bei der Wohngeldhöhe, die sich aus Wohnungsgröße, Miethöhe und Wohngeldstufen der jeweiligen Wohngemeinde ergeben, deutlich zugunsten der Bürger gelockert werden. „Um einen wachsenden Schuldenberg bei vielen Mietern und wegbrechende Liquidität bei Vermietern zu vermeiden, ist deshalb zusätzlich die Einrichtung eines ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ unerlässlich“, erklärte der GdW-Präsident.

„Nur so kann die drohende fatale Kettenreaktion an ausbleibenden Zahlungen vermieden werden, von der unmittelbar Handwerker, Energieversorger und viele Beschäftigte in Wohnungsunternehmen betroffen wären.“ Mittel aus dem Fonds sollten online beantragt und zunächst als zinsloses Darlehen bewilligt werden. Im Nachgang sollte dann geprüft werden, ob Ansprüche auf andere Leistungen aus sozialen Sicherungssystemen oder speziellen COVID-19-Geldern bestehen. Von den jeweiligen Bundesländern bestimmte Behörden oder kommunale Stellen sollten den Sicher-Wohnen-Fonds verwalten – so zum Beispiel die Wohngeldstellen oder Landeszentralbanken.

Praktische Hinweise für Mieter gibt es hier zum Download.

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press