Wusten Sie dass…

Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt.

An der Kasse zählt ein anderer Preis als am Regal

Ein Preisschild im Regal ist rechtlich nur eine Einladung zum Kauf, kein bindendes Angebot. Verbindlich wird der Preis erst, wenn er an der Kasse eingescannt wird, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt.

Weicht der Kassenpreis vom Regalpreis ab, gilt trotzdem der Betrag an der Kasse.

Kunden können in diesem Fall aber vom Kauf zurücktreten, noch bevor sie bezahlt haben. Ein kurzer Hinweis an der Kasse reicht aus, um die Ware liegen zu lassen. gm