Wusten Sie dass…„Keine öffentliche Toilette – Toilettengebühr   50 Cent,

Gäste frei!”

 Einen solchen Hinweis hat wohl  jeder und jede schon mal in einer Gaststätte oder Kneipe gelesen. Diese Regelung ist laut Verbraucherzentrale Berlin in dieser Form auch vom Gesetz gedeckt.  Denn  Gastronomen  sind laut Gaststättenverordnung  lediglich dazu verpflichtet, ihren Gästen die Toilettennutzung  kostenfrei zu ermöglichen.   

„Nicht-Gästen  darf die Nutzung hingegen   aufgrund  des Hausrechts  untersagt oder gegen kleine Gebühr  gestattet werden“, so die Verbraucherzentrale.gm