Zur Grünen Woche: Verbraucherzentrale klärt über rechtliche Fallstricke auf
Kauf auf Messen: Spontane Verträge können teuer sein
Mit der Grünen Woche startet die Region in die diesjährige Messesaison. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert, worauf Verbraucher:innen beim Kauf auf Messen achten sollten.
Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, sagt: „Bei Messekäufen steht Verbraucher:innen nicht immer ein Widerrufsrecht zu, ein Kauf kann also nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Deshalb sollten sie beim Messebesuch besonders wachsam sein und keine unüberlegten Spontankäufe tätigen. Von den Ausstellenden erwarten wir, dass sie den Besucher:innen keine Verträge aufdrängen.“
Komplizierte Rechtslage auf Messen
Bei Käufen außerhalb von Geschäftsräumen haben Verbraucher:innen zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Entscheidend für die Widerrufsmöglichkeit ist aber, ob der Messestand als gewöhnlicher Geschäftsraum eines Unternehmens gilt oder nicht. Diese Bewertung hängt unter anderem vom Erscheinungsbild des Standes und den Informationen zur Messe ab. Die Rechtslage ist kompliziert und stark vom Einzelfall abhängig. Dementsprechend rät Reinke: „Verlassen Sie sich nicht auf das Widerrufsrecht, sondern kaufen Sie im Zweifel gar nicht, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.“ Die Expertin ergänzt: „Die meisten auf Verbrauchermessen beworbenen Waren erhält man auch in Geschäften oder online. In vielen Fällen sind sie dort sogar günstiger und beim Onlinekauf haben Verbraucher:innen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Aussagen wie ‚Neuheit‘ oder ‚Messerabatt‘ blenden vielfach. Nutzen Sie eine Messe vor allem, um sich zu informieren und Produkte oder Dienstleistungen kennenzulernen.“
Individuelle Beratung
Bei ungewollten Messekäufen und zum Widerrufsrecht können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
• Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
• Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
• oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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