Senat beschließt Sechste Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 30.09.2020

Aufgrund der zunehmenden Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat gestern auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci die sechste Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Der Anstieg der Infektionszahlen in der letzten Zeit ist besorgniserregend. Wir müssen und wollen einen zweiten Lockdown verhindern. Das bedeutet aber, dass wir jetzt handeln müssen und Maßnahmen treffen müssen, die auch in der Breite wirken. Einschränkungen sind keine Strafen, sondern Regeln, die unser Zusammenleben in Berlin schützen. Wir müssen zusammenhalten, wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen. Das bedeutet, dass sich auch alle an die Regeln halten müssen.“

Die Sechste Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Aufzügen
  • die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei privaten Treffen ab zehn Personen, die nicht in einem Haushalt leben
  • Private Veranstaltungen sind nur mit bis zu 50 Personen im Freien und bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen gestattet.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (voraussichtlich am Samstag, den 3. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/