Kürzere Wartezeiten auf Arzttermine

Zur Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 14. März 2019 im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):„Das TSVG enthält viele Regelungen, die die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten verbessern werden. Der Gesetzgeber geht nun endlich die Probleme bei Terminvergabe und Wartezeiten in den Arztpraxen an und hat geeignete Lösungsansätze vorgelegt – von der Erhöhung der Mindestsprechstunden von 20 auf 25 pro Woche bis zur besseren Erreichbarkeit der Terminservicestellen, die ab Frühjahr 2019 rund um die Uhr (24/7) bundesweit unter der Rufnummer 116 117 sowie online erreichbar sind. Das TSVG führt aber auch zu deutlichen Mehrkosten; allein im Bereich der ärztlichen Versorgung sind dies jetzt bis zu 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Angesichts dieser Höhe erwartet der vdek, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den Gesetzesauftrag vollumfänglich umsetzen, deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Terminvermittlung und der Wartezeiten schaffen und eine Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe in den Arztpraxen beenden. Erfreulich ist, dass die einzelnen Krankenkassen weiterhin gezielt Selbsthilfeprojekte fördern können – wenn auch in geringerem Umfang als bislang. Die geplante Abschaffung der Einzelförderung zugunsten einer reinen kassenübergreifenden Pauschalförderung hätte bedeutet, dass die Vielfalt bei den Projekten empfindlich gelitten hätte und die Umsetzung vor Ort enorm erschwert worden wäre.Nicht akzeptabel sind die Eingriffe der Politik in die Entscheidungskompetenzen der gemeinsamen Selbstverwaltung. In der gematik kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt als Mehrheitsgesellschafter die Entscheidungen mit 51 Prozent allein herbeiführen, die dann die Krankenkassen ohne Entscheidungsrechte allein aus ihren Beitragsgeldern zahlen müssen. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Zukunft weitgehend alleine die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) festlegen soll. Die Krankenkassen sollten hier mitgestalten dürfen. Schließlich tragen sie nicht nur die Kosten für die elektronische Patientenakte, sondern haben bereits praktische Erfahrungen gemacht.“

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.