Ablehnung
„Die Ablehnung der Eilanträge gegen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht trifft keine endgültige Aussage darüber, ob der Deckel verfassungsgemäß ist oder nicht. Auch die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel besitzt, ist nach wie vor offen. Wir sind davon überzeugt, dass das Land Berlin mit dem Gesetz offenen Verfassungsbruch begeht. Der Berliner Senat stellt Ideologie über das existierende Rechtssystem“, betonte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, nach der heutigen Entscheidung des obersten Gerichts in Karlsruhe.
Die Kläger wollten in einem Eilantrag erreichen, dass sie vorerst nicht bestraft werden können, wenn sie Mieter nicht umfassend informieren oder die gesetzlich festgelegte Höchstmiete überschreiten. Die Richter urteilten aber, dass es deutlich mehr Nachteile hätte, das Gesetz vor der endgültigen Entscheidung durch das oberste Gericht auszusetzen, als es vorläufig wie beschlossen anzuwenden.
„Auch nach der heutigen Ablehnung der Eilanträge bleibt die Rechtsunsicherheit für hunderttausende Vermieter und Mieter bestehen“, so Ibel weiter. „Deshalb begrüßen wir, dass im Bundestag bereits das notwendige Quorum für das Einreichen einer Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel erreicht wurde. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dieser planwirtschaftliche Irrsinn vom obersten Gericht mit einem Normenkontrollverfahren gestoppt werden kann. Schließlich rüttelt der Berliner Senat mit dem Mietendeckel nicht nur an der Bund-Länder-Kompetenz, sondern auch an der gesamten Berliner Wirtschaft. Darunter leiden nicht nur Unternehmen und Vermieter, sondern unterm Strich alle Berlinerinnen und Berliner!“
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Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press.