Aktionstag gegen den Schmerz

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. machte anlässlich des „Aktionstages gegen den Schmerz“ am 6. Juni 2017 darauf aufmerksam, „dass jeder Mensch das Recht auf eine angemessene Schmerzlinderung hat“. So Professor Dr. Martin Schmelz, Präsident der Schmerzgesellschaft. In seinen Ausführungen erwähnte er, dass die Krankenhausqualität bei der Schmerztherapie besser werden muss, so dass Patienten beispielsweise nach Operationen keine unnötigen Schmerzen erleiden. „Studien zeigen: In rund der Hälfte der Kliniken ist das derzeit nicht gut geregelt, und deshalb erleiden Patienten unnötige Schmerzen“.

Präsident Prof. Dr. Martin Schmerz
Foto: Deutsche Schmerzgesellschaft

Weiter führte Professor Dr. Schmelz aus: „Doch auch bei der Versorgung mehrere Millionen Patienten mit chronischen Schmerzen gibt es enorme Probleme Bei chronischen Schmerzen, wenn also der Schmerz über Monate anhält und lebensbestimmend wird und die Patienten erheblich leiden, brauchen wir einen besseren Zugang zu Schmerzspezialisten, beispielsweise im Rahmen einer Therapie, die auch Physiotherapeuten und Schmerzpsychologen in die Behandlung eng einbezieht“. Doch derzeit dauert es oftmals Jahre, bis Patienten den Weg zu einer guten Therapie im Dschungel des Gesundheitswesens finden.

 

Professor Dr. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e. V. (DbfK), berichtete, dass pflegebedürftige Menschen und Behinderte, insbesondere aber Demenzkranke, zu ihrer Situation in Bezug auf Schmerzen oftmals keine Auskunft geben können. Die Pflegekräfte sollten dafür sensibilisiert werden Schmerzen zu erkennen. Wer chronische Schmerzen hat, bewegt sich wenig, hat keinen Appetit, der Schlaf ist reduziert und die sozialen Kontakte sind eingeschränkt. Zudem gibt es oftmals eine Unterbrechung in der Schmerzbehandlung bei der Verlegung vom Krankenhaus ins ein Heim oder bei der Entlassung nach Hause.

 

Derzeit gibt es 2 Millionen Menschen in Deutschland, die unter chronischen Schmerzen leiden, die behandlungsbedürftig sind; 6 Millionen werden wegen sporadisch auftretender Schmerzen behandelt, wobei der Anteil an Rückenschmerzen 50 Prozent beträgt. Patienten mit akuten Schmerzen sollten so versorgt werden, dass der Schmerz nicht chronisch wird.

 

Im Einzelfall kann die Verordnung von Cannabis als Medizin eine Hilfe sein, jedoch sollte die Dosiergenauigkeit klar definiert sein. Darauf wies Berend Goeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hin. „Cannabis sollte nur eine Alternative sein, wenn alle anderen Schmerzmittel nicht wirksam waren“.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.